Wir stehen für die Sicherheit von Lebensmitteln und Trinkwasser. Um dieses weite Feld abzudecken reicht unsere fachliche Expertise von sorgfältigen Analysen in unseren Laboren über zahlreiche Beratungsleistungen bis hin zu zielgerichteten Schulungen, um spezifische Kompetenzen auch in Ihrem Haus weiterzuentwickeln. Sie können so auf unser gesamtes Know-How zugreifen – sicher, zuverlässig und immer auf dem aktuellsten Stand.
Wir analysieren und untersuchen in unseren Laboren Ihre Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Wasser und Hygiene.
Auch beim Qualitätsmanagement in Ihrem Haus beraten wir sie gerne, denn bei diesem wichtigen Element der Unternehmensführung sollte man sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Fehler leisten. Wir stehen auch hier dem Handwerk und der Industrie mit unserem Wissen zur Seite und helfen Ihnen gerne bei der Erstellung, Erweiterung und Pflege Ihres Qualitätsmanagementsystems.
Lieferanten-, Vor-, Hygiene- und interne Audits - wir bieten Ihnen zuverlässige, unabhängige, objektive und kompetente Auditierung und untersuchen, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen. Darüber hinaus sind wir Assessment Service Anbieter gemäß den Vorgaben der IFS Management GmbH und somit berechtigt IFS Global Markets Food Assessments in der Grund- und Mittelstufe durchzuführen.
Wir verfügen über ein breit gefächertes Wissen und sind Mitglied in zahlreichen Fachgremien. So können wir komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, bewerten und entsprechende Gutachten sowie Stellungnahmen erstellen. Wir unterstützen Sie auch beim Aufbau eines funktionierenden Krisenmanagements und im Falle einer Krise stehen wir Ihnen zur Seite.
Gut ausgebildete MitarbeiterInnen sind immer ein Gewinn für ein Unternehmen. Wir unterstützen Sie, indem wir Sie an unserem Know-How und unserer Erfahrung teilhaben lassen und das auch weitervermitteln: individuell im Zuschnitt – weitreichend in der Wirkung.
Im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können in Restriktionszonen große Mengen genusstaugliches Fleisch anfallen, welches im Sinne der Nachhaltigkeit und des öffentlichen Interesses unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden kann. Die nationale Vermarktung frischen Fleisches von Schweinen aus der Sperrzone ohne risikomindernde Behandlung ist nicht zulässig. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nunmehr ein Merkblatt zum "Verbringen von Fleisch aus Schutz- und Überwachungszonen bei ASP-Ausbruch von Hausschweinen" (Stand: 01.08.2022) veröffentlicht, das einen ersten Überblick zu den Anforderungen für die Verbringung von Fleisch von Schweinen aus der Schutz- und Überwachungszone vom Schlachtbetrieb zur Zerlegung und zur Behandlung/Verarbeitung enthält (vgl. hierzu Spalte 1 der folgenden Tabelle). Die dortigen Ausführungen sind jedoch nicht abschließend, geben ausschließlich die für das Bundesland Niedersachsen bestehende Rechtsauffassung von ML und LAVES wieder und bedürfen - auch vor dem Hintergrund einer sich ändernden Rechtslage - stets einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall. Zudem sollten die einzelnen Handlungsschritte stets mit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Veterinärbehörde besprochen werden. Welche beispielhaften Auswirkungen die von ML und LAVES in ihrem Merkblatt aufgestellten Anforderungen auf das betriebsinterne QM-System haben, ist nebst Verweisen auf den IFS Food V7 in Spalte 2 und 3 der folgenden Tabelle ersichtlich.